AGB

Florales Design

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

 

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Lieferungen, Leistungen und Angebote von Florales Design Heuser erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen, Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.

 

§ 2 Vertragsabschluss, Schriftform

 

2. Vertragsabschluss, Schriftform

Nach ihrer Anfragestellung setze ich mich persönlich mit Ihnen in Verbindung. 

Die Gültigkeit des Angebots beträgt nach Zusendung ihres persönlichen Angebots 14 Tage. Danach kann das Angebot fortbestehen, jedoch wird ihr geblockter Termin nach Ablauf dieser Zeit wieder für andere Kunden freigegeben. 

a) Der Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot der Florales Design Heuser, das inklusive dieser AGB per Post/Mail/Whatsapp an den Auftraggeber/Besteller geschickt wird, und dem Zugang einer schriftlichen Annahme (= bestätigende Unterschrift auf dem Angebot), die an Florales Design Heuser zurückgeschickt wird, zustande. Alternativ kommt ein faktischer Vertrag bei Durchführung des Auftrags zustande.

b) Die wesentlichen Vertragsbestandteile werden in dem Angebot festgehalten (Auftragsgegenstand, einzelne Leistungen, etwaige Sonderwünsche und die Preise/Vergütung).

c) Der Vertragsschluss selbst sowie ganz wesentliche nachträgliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Einfache Änderungen im Sinne von Anpassungen der grundsätzlich bestehen bleibenden wesentlichen Vertragsbestandteile sind auch in Textform zulässig (§ 126a BGB, z.B. E-Mail, SMS, WhatsApp-Nachrichten). Alle Änderungen sind grundsätzlich nur bis 

spätestens 3 Wochen vor Vertragsdurchführung und nur mit ausdrücklicher Annahmebestätigung bzw. Zustimmungserklärung von Florales Design Heuser möglich (wiederum bei ganz wesentlichen nachträglichen Vereinbarungen in Schriftform, bei einfachen Anpassungen in Textform). 

Nur wenn es zur Durchführung des Vertrages kurzfristig und zwingend erforderlich werden sollte und der Auftraggeber nicht erreichbar ist, kann Florales Design Heuser unter Ausnahme von den vorgenannten Formerfordernissen im Einzelfall auch einseitig Anpassungen bezüglich einzelner vertraglicher Leistungen vornehmen, um das vereinbarte Vertragsziel zu erreichen.

d) Für Angebote, Konzepterstellungen, Verträge, Fotomaterialien behält sich Florales Design Heuser das Eigentums-und Urheberrecht vor und darf nur mit schriftlicher Bestätigung an Dritte weitergereicht werden.

 

 

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungszeit, Annahmeverzug des Auftraggebers

 

a) Vertragsgegenstand sind die im angenommenen Angebot spezifizierten Waren und Dienstleistungen. 

b) Mietgegenstände dürfen nur, sofern es die Auftragslage zulässt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Florales Design Heuser über das vereinbarte Leistungsdatum hinaus vom Auftraggeber mit nach Hause genommen werden. Die Gegenstände sind aber spätestens innerhalb von 5 Tagen unbeschädigt, leer und dann vom Auftraggeber gereinigt zurückzugeben. Bei unterlassener oder ungenügender Reinigung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr nach jeweiligem Aufwand berechnet. Bei verspäteter Rückgabe nach mehr als 3 Tagen wird eine um 30% erhöhte Tagesmiete fällig.

Bir Bruch oder Verlust wird der Warenwert in Rechnung gestellt.

c) Die von Florales Design Heuser geschuldeten Leistungen müssen zu den vertraglich vereinbarten Leistungszeiten erfüllbar sein, da  Florales Design Heuser die Einhaltung eines Zeitplans angewiesen ist, um den Verpflichtungen aus anderen Verträgen (z.B. mehrere Events an einem Wochenendtag) nachkommen zu können. Etwaige Verspätungen, die nicht von Florales Design Heuser zu vertreten sind, wie z.B. Verzögerungen im/am Veranstaltungsort, Restaurant, Kirche etc. oder vom Auftraggeber kurzfristig abgesagte oder nicht eingehaltene Termine gehen ausschließlich zu dessen Lasten.

Nimmt der Auftraggeber die Leistungen nicht zur vereinbarten Zeit ab, gerät er in Annahmeverzug. Florales Design Heuser behält den Anspruch auf Vergütung, hat sich aber gegebenenfalls ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

 


 

§ 4 Workshops 

Für den Vertragabschluss eines Workshops gilt ebenfalls eine Unterschrift dieser AGBs mit Akzeptierung dieser Vereinbarungen. Die Anzahl der teilnehmenden Personen kann bis 7 Tage vor dem Auftragstermin abgeändert werden. Bei einer Reduzierung auf unter 4 Personen entfällt der Workshop komplett. 


 

§ 5 Zahlungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 

a) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug auf das von Florales Design Heuser angegebene Konto zu leisten. Scheckzahlung wird nicht akzeptiert.

 

b) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der 

Auftragssumme zum vereinbarten Datum fällig. Ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch kein endgültiger Auftragswert bekannt, wird eine Anzahlung in Höhe von 500,00€ für die Terminzusicherung fällig. Die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags ist abhängig von der Leistung der Anzahlung, d.h. bei Nichtzahlung erfolgt kein Wareneinkauf etc.. Durch verspätete Leistung der Anzahlung verursachte Beeinträchtigungen der Vorbereitung und Durchführung des Auftrags gehen nicht zu Lasten von Florales Design Heuser.

c) Florales Design Heuser behält sich vor, insbesondere bei Neukunden oder bei größeren Projekten, eine Kaution in Höhe des Wertes der vermieteten Gegenstände zu verlangen.

d) Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem jeweils geltenden Basiszins zu zahlen; Florales Design Heuser bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

e) Für Mahnungen werden pauschale Mahnkosten iHv 7,50 € pro Mahnschreiben vom säumigen Auftraggeber geschuldet.

f) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Florales Design Heuser.

g) Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder durch Florales Design Heuser schriftlich anerkannt wurden, die Aufrechnung erklären oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

h) Durch schwankende Blumenpreise behält sich Florales Design Heuser eine Preissteigerung von 10% vor.

 

§ 6 Rücktritt, Stornierung

 

Unbeschadet gesetzlicher Rücktrittsrechte vereinbaren die Parteien ein beiderseitiges Kündigungsrecht, wenn aufgrund höherer Gewalt (wie z.B. Naturkatastrophen, Streiks, Terror o.ä.) das Vertragsziel nicht erreicht werden kann. Der Auftraggeber kann grundsätzlich einen Auftrag stornieren bzw. vom Vertrag zurücktreten. Zur Wirksamkeit der vorgenannten, einseitigen Erklärungen genügt Textform (§ 126a BGB). Die Beweislast für den Zugang trägt der Erklärende.

Die von Florales Design Heuser bis zur Kündigung oder Stornierung erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten und erbrachte Aufwendungen sowie der entgangene Gewinn, wie er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrages ohne Kündigung angefallen wäre, zu erstatten. Alternativ zu einer konkreten Schadensbezifferung ist Florales Design Heuser berechtigt, einen pauschalierten Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch in Höhe eines Prozentsatzes des Gesamtauftragswertes geltend zu machen, der dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen zum Gesamtauftrag entspricht.

Eine Stornierung ist grundsätzlich möglich. Hier ihre Optionen:
Im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss bis 4 Wochen vor dem Termin halte ich es mir vor Ihnen 20% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Im Zeitraum zwischen 4 – 2 Wochen vor dem Termin halte ich es mir vor Ihnen 50% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Im Zeitraum von 1 Woche bis zum Tag des Auftrags halte ich es mir vor Ihnen 80% in Rechnung zu stellen.

Dies gilt sowohl für Hochzeiten, Events als auch Workshops. 

Florales Design Heuser kann die erhaltene Anzahlung auf die vorgenannten Ansprüche verrechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden sei.

 

§ 7 Gewährleistung, Haftung

 

a) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn

aa) es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders dieser AGB oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders dieser AGB beruhen,

bb) es handelt sich um sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders dieser AGB oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ver-wenders dieser AGB beruhen.

b) Der Auftraggeber haftet bei Verlust oder Beschädigung von vermieteten Gegenständen für sich, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und andere Dritte wie z.B. das Personal eines Veranstalters bzw. Restaurants für fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.

c) Sollte es bei der Bestellung von Blumendekorationen zu leichten Farbabweichungen oder Sortenabweichungen kommen, die sich bei Naturprodukten nicht gänzlich vermeiden lassen, stellt dies keinen Mangel dar.

d) Mängelrügen hat der Auftraggeber anzuzeigen

aa) bei Bepflanzungen innerhalb von 3 Wochen,

bb) bei Topfpflanzen innerhalb von 10 Tagen,

cc) bei Schnittblumen unverzüglich mit Übersendung eines Fotos,

dd) bei Dekorationen über mehrere Tage innerhalb von 24 Stunden.

e) Florales Design Heuser haftet nicht bei falscher Pflege bzw. Handhabung (z.B. ungenügende Bewässerung, Aussetzen längerer, direkter Sonneneinstrahlung etc.) durch den Auftraggeber, dessen Erfüllungsgehilfen bzw. durch Dritte aus dessen Sphäre und Einflussbereich. Dies gilt ebenso für Mängel an Naturprodukten durch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse (Hitze, Frost).

 

§ 8 Höhere Gewalt

 

In Fällen höherer Gewalt wie verspäteten Lieferungen aufgrund von Unwettern oder anderen unvorhersehbaren Umständen übernehmen wir keine Haftung für 

Verzögerungen oder Ausfälle bei der Lieferung von Blumen oder bei der Durchführung von Workshops und Coachings, sowohl im Ausland als auch in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass in solchen Fällen keine Rückerstattungen möglich sind.

Gemäß § 275 Abs. 1 BGB sind wir von der Leistungspflicht befreit, soweit die Lieferung oder Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich wird, die wir nicht zu vertreten haben. In solchen Fällen entfällt unsere Verpflichtung zur Lieferung oder Durchführung des Vertragsgegenstands.

 

§ 9 Nutzung

 

Die gemieteten Waren dürfen nur gemäß der Zweckbestimmung verwendet werden

Durch die Teilnahme an unseren Veranstaltungen, wie Junggesellenabschieden und Hochzeiten, erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass wir unsere eigenen entstandenen Fotos und Videos von der Veranstaltung auf unseren Social Media Plattformen sowie unserer Webseite veröffentlichen dürfen. Wir behalten uns das Recht vor, diese Medien für Marketing- und Werbezwecke zu nutzen. Sollten Teilnehmer Bedenken bezüglich der Veröffentlichung haben, bitten wir sie, uns vor der Veranstaltung zu informieren.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

§ 11 Gerichtsstand

 

Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, wird als Gerichtsstand der bei Vertragsabschluss gültige Sitz der Florales Design Heuser vereinbart. Dies gilt ebenso, wenn es sich beim Auftraggeber um eine Person handelt, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

AGB

Dessert Bar und Vivi und Pepe

Unser Anspruch ist es dein Catering zu einem einzigartigen Event werden zu lassen.

Nach dem Motto – DU das Vergnügen WIR die Arbeit.

Dafür gehört für uns aber auch, dass du genau weißt, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten du gegenüber uns hast.

Wieviel Platz benötigt der Foodtrailer ?

Für den Foodtrailer ist ein ebenerdiger Stellplatz auf einem privaten Grundstück erforderlich. Sofern kein privater Stellplatz zur Verfügung gestellt werden kann, muss der Mieter eine Genehmigung bei der jeweiligen Gemeinde/Stadt einholen. 
Wichtig:
Der Foodtrailer benötigt einen abgesenkten Bordstein. Für den Foodtrailer wird eine Fläche von 7 x 4 Meter benötigt.

Was muss der Mieter zur Verfügung stellen?

Wir benötigen einen 16 A 400 V Stromanschluss. Ein Verlängerungskabel von 25 Metern haben wir dabei. Stromkosten trägt der Mieter.

Wissenswertes

Die Zeiten für die Essensausgabe sind im Angebot hinterlegt. Abweichenden Zeiten hiervon, müssen schriftlich vereinbart sein. Jede weitere angefangene Stunde wird zusätzlich berechnet. Eine Verlängerung der Essenszeit kann optional hinzugebucht werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung.

Wir sind ca. 60 min. vor Essensbeginn am vereinbarten Standort zum Aufbau.
Auf- und Abbau sowie die Endreinigung (außerhalb der gebuchten Zeit) sind in den genannten Kosten aus dem Angebot enthalten.

Wir verwenden Schalen aus kompostierbarem Kraftpapier. Die Müll Entsorgung übernehmen wir.


§ 1. GELTUNGSBEREICH

1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Leistungen der Dessert Bar Heuser (im weiteren Dessert Bar oder Uns genannt), die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.

2.
Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Dessert Bar.

3.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit wir uns damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt haben.

4.
Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Veranstalter mit der Dessert Bar im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Veranstalters gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.

§ 2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS -HAFTUNG

1.
Unsere Angebote sind grundsätzlich drei Tage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen nach dieser Zeit, sofern keine weitere Gewährung einer Fristverlängerung geleistet wurde. Sofern dies geschehen ist, verfallen die Angebote nach Erreichen der Frist.

2.
Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins. Dies gilt ebenso für gültige Angebote.

3.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter und der Auftragsbestätigung durch uns zustande, diese sind die Vertragsparteien.

4.
Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an.

5.
Vertragsänderungen und/oder Ergänzungen bedürfen Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

6.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.

7.
Unsere Angebote dürfen nicht an Dritte weitergereicht werden, ohne ausdrückliche Bestätigung unserseits.

§ 3. WARENANGEBOT UND LEISTUNGEN

1.
Unser Angebot kann saisonal bedingten Veränderungen unterworfen sein. Sollte einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Selbstverständlich ist das Angebot als Vorschlag unsererseits zu betrachten, den wir in jeder, vom Veranstalter gewünschten, Art und Weise verändern und anpassen.

2.
Wir sind dazu verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von uns zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.
Wir sind dazu berechtigt, uns zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritten zu bedienen.

4.
Planbarkeit schafft Zufriedenheit. Deshalb müssen wir darauf bestehen, dass spätestens 14 Tage vor der gebuchten Veranstaltung die abschließende Speisen- und Getränkeauswahl schriftlich mitgeteilt werden. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.

5.
Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und unserer eigenen Qualitätsansprüchen bezieht sich unser Angebot auf den direkten Verzehr an Ort und Stelle. Die Mitnahme, das Einpacken oder das Platzieren der Lebensmittel, auf einem Tisch für den späteren Verzehr ist nicht gestattet. Das Angebot bezieht sich auf den Verzehr unserer Lebensmittel an Ort und Stelle für den gebuchten zeitlichen Cateringrahmen.

§ 4. PAUSCHALANGEBOT

1.
Sollte es sich bei unserem Angebot um ein Pauschalangebot (Food Flat) handeln, so ist - die Mitnahme, das Einpacken oder das Platzieren der Speisen, auf einem Tisch für den späteren Verzehr nicht gestattet. Das Angebot bezieht sich auf den Verzehr unserer Lebensmittel an Ort und Stelle für den gebuchten zeitlichen Cateringrahmen. Sollte dies trotzdem gewünscht werden, so berechnen wir die betreffenden Speisen auf Einzelpreisbasis und Strichliste nach.

2.
Sollten Kinder auf der Veranstaltung anwesend sein, so gelten diese ebenfalls als Teilnehmer der Veranstaltung. Für Kinder im Alter von 3 – 12 Jahren berechnen wir die hälftige vereinbarte Prokopfpauschale, allerdings mindestens 10,00 EUR pro Kind. Kinder bis 3 Jahre sind kostenfrei.

3.
Sollte der Verdacht bestehen, dass gegen das Angebot mehr Teilnehmer als vereinbart vor Ort sind, so sind wir dazu berechtigt die Mehr-Personen mit 50% Aufschlag nachzuberechnen. Die Beweispflicht obliegt dem Veranstalter. Zudem können wir unter diesen Umständen nicht mehr garantieren, dass alle Teilnehmer satt und glücklich werden.

4.
Sollten gegen das Angebot weniger Personen auf der Veranstaltung vor Ort sein, so wird die Teilnehmeranzahl, wie im Angebot angegeben, berechnet.

§ 5. ANGEBOT NACH PORTIONEN ODER MINDESTUMSATZ

1.
Sollte es sich bei unserem Angebot um ein Angebot nach Portionen handeln, so gilt die vereinbarte Portionenanzahl als Mindestabnahme und ist zu 100% zu bezahlen. Jede weitere Portion wird mit den im Angebot vereinbarten Einzelpreisen zuzüglich berechnet.

2.
Bei einem Angebot nach „freien Verkauf mit Mindestumsatz“ wird der Mindestumsatz im Angebot schriftlich vereinbart, wir erlauben uns den vorher vereinbarten Mindestumsatz 14 Tage vor Veranstaltung in Rechnung zu stellen und erstatten euch den Betrag 7 Tage nach Veranstaltung zurück, sofern der Mindestumsatz erreicht wurde. Bei nicht erreichen des Mindestumsatzes erhaltet ihr den anteiligen Betrag zurück.

3.
Bei Annahme des Angebots nach Mindestumsatz erklärt ihr euch damit einverstanden, den nicht erreichten Betrag auszugleichen, auch wenn sich die erwartete Teilnehmerzahl verändert. Wir stellen euch nach Veranstaltung den Umsatzbericht zur Verfügung.

§ 6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an uns zu zahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und unseren Auslagen an Dritte. 

2.
Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt. ein. Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die jeweils gültige gesetzliche MwSt. noch hinzuzurechnen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 3 Monate und erhöht sich der von uns allgemeinen für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

3.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

4.
50 Prozent des gesamten Rechnungsbetrages werden bei unserer Auftragsbestätigung fällig. Hier erhält der Veranstalter von uns eine gesonderte Abschlagsrechnung. Der Restbetrag wird nach der Veranstaltung und nach Erhalt der Schlussrechnung fällig.

5.
Falls die Rechnungsanschrift, in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger uns rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegeben geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter.

§ 7. TEILNEHMERZAHLEN & VERANSTALTUNGSABLAUF

1.
Der Veranstalter ist verpflichtet, uns gegenüber bei Auftragserteilung eine konkrete Teilnehmerzahl anzugeben.

2.
Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind uns schriftlich mitzuteilen.

3.
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung möglich und werden zusätzlich berechnet.

4.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer ist bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung möglich und kann um 10 % der Vollzahler reduziert werden. Bei einer Reduzierung von mehr als 10% der Teilnehmerzahl oder Veranstaltungsdauer kommt es zu Einzelpreisanpassungen.

5.
Der Veranstalter verpflichtet sich, uns spätestens drei Tage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.

6.
Verschieben sich die vereinbarte Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass wir dem zugestimmt haben, so können wir zusätzliche Kosten der Leitungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, uns trifft ein Verschulden.

7.
Grundsätzlich erfolgt die Anreise unserer Teams 90 Minuten vor dem vereinbarten Cateringbeginn, sofern nichts anders mitgeteilt. Sollte der Aufbau früher verlangt werden, bedarf es der schriftlichen Anfrage. Wir behalten uns das Recht vor den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

8.
Der Abbau erfolgt im Anschluss an das Catering, sofern nichts anders vereinbart. Sollte der Abbau am nächsten Tag erwünscht werden, so behalten wir uns das Recht vor den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

§ 8. LIEFERUNG

1.
Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, wir werden an der Erfüllung unserer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, werden wir von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit wir die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadensersatzanspruch des Veranstalters.

2.
Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Veranstalter angegeben Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Veranstalter bei Auftragserteilung mitzuteilen. Fehlen uns solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behalten wir uns die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen, die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten von uns.

3.
Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen können. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweisen sind vom Veranstalter zu beschaffen.

4.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von uns. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

§ 9. VERANSTALTUNGSORT & LIEFERADRESSE

1.
Persönliche Besichtigungstermine sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte dies trotzdem gewünscht sein, erlauben wir uns den Aufwand in Rechnung zu stellen, unabhängig ob es zu einer finalen Auftragserteilung kommt oder nicht.

2.
Vom Veranstalter wird ein ausreichend großer und ebenerdiger Standplatz zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei Auftragserteilung und spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung, Bilder der gewünschten Standfläche an uns via Mail oder Whats App zuzusenden, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden. Insbesondere wird der Veranstalter Erschwernisse mitteilen, wie z.B. Treppen über mehrere Etagen, lange Wege, enge Gänge, sonstige Behinderungen. Derartige Beschwernisse sind bei der Bestellung anzugeben und rechtfertigen ggf. die Berechnung von Zusatzkosten.

3.
Der Veranstalter verpflichtet sich unsere Mitarbeiter persönlich zu empfangen und den Standplatz bereitzuhalten.

4.
Vom Veranstalter wird ein ebenerdiger Standplatz zur Verfügung gestellt. Die konkreten Flächenanforderungen sind aus unseren FAQ ́s zu entnehmen.

5.
Vom Veranstalter werden der benötigte Stromanschluss und Strombedarf in max. 30 Meter Entfernung zum Standplatz zur Verfügung gestellt. Die konkreten Stromanforderungen sind den FAQ ́s zu entnehmen. Es dürfen keine weiteren elektronischen Gerätschaften auf dem gleichen Stromkreis liegen.

6.
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kommt dies einem Rücktritt gleich und es gilt die Rücktrittsklausel nach § 10.

7.
Ein Rücktritt nach § 10. liegt ebenfalls vor, sollte der Veranstalter uns eine öffentliche Fläche zum Parken zuweisen (eigene Verantwortung des Veranstalters) und die Speisenausgabe von Dritten gestoppt werden.

§ 10. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS

1.
Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, sind wir dazu berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, es sei denn, der Rücktritt ist von uns zu vertreten.

  • a. bis 12 Wochen vor dem Datum des gebuchten Veranstaltungstags kostenfrei. 
  • b. bis 6 Wochen vor dem Datum des gebuchten Veranstaltungstags 25% der Gesamtsumme gemäß 
    aktueller Kostenprognose. 
  • c. Bis 4 Wochen vor dem Datum des gebuchten Veranstaltungstags 50% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose. 
  • d. Danach 100% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

2.
Speziell für die Veranstaltung angefertigte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt. 
3.
Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstler, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten. 
4.
Sofern eine Mindestabnahme nach Portionen oder ein Mindestumsatz im Angebot vereinbart wurden ist dieser zu 100% zu bezahlen, auch wenn die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt wird. 
5.
Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von uns rückbestätigt. 

§ 11. RÜCKTRITT VON Dessert Bar Heuser 
Wir sind dazu berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn 

  • a. Die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit unserer Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann, 
  • b. Für unsere Mitarbeiter aus anderen Gründen unzumutbar ist, 
  • c. Unser Ruf sowie unsere Sicherheit gefährdet wird, 
  • d. Im Falle höherer Gewalt, 
  • e. Wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht termingerecht eingehen. 

Die Rechtsfolgen richten sich nach § 313 BGB. 

 

§ 12. HAFTUNG VON Dessert Bar Heuser  
1.
Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von uns infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur 

  • a. bei Vorsatz, 
  • b. bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, 
  • c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, 
  • d. bei Mängeln, die wir verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat, 
  • e. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. 

2.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 
3.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an uns zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt. 
4.
Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die wir im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern uns nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von Dessert Bar Heuser gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen. 
5.
Ebenso wenig haftet Dessert Bar Heuser für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken. 
6.
Der Veranstalter ist verpflichtet, Dessert Bat Heuser rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 

§ 13. HAFTUNG DES VERANSTALTERS

1.
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind uns voll zu setzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von uns wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls werden wir den Abschluss geeignetere Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Wir haften keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.

2.
Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt an der Übernahme bis zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch uns gesondert berechnet.

§ 14. DATENSCHUTZ

Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke von Dessert Bar Heuser verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

2.
Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort unser Firmensitz.

3.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist Bornheim, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der Gerichtsstand ebenfalls Bornheim.

4.
Es gilt deutsches Recht.

5.
Sollen einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

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